Informationspflichten bei Bewertungen

Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.

Verifizierte Bewertungen bei Mo Mods

Das Sammeln von Bewertungen kann bei Mo Mods über verschiedene Wege erfolgen. In den meisten Fällen wird von Mo Mods durch technische Maßnahmen sichergestellt, dass Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden als „Verifizierter Kauf“ gekennzeichnet und nur diese Bewertungen gehen in die Gesamtnote ein.

Maßnahmen von Mo Mods

Mo Mods hat verschiedene Maßnahmen etabliert, um sicherzustellen, dass die verifizierten Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen kann bei Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen:

Die neuen gesetzlichen Regelungen schreiben zudem vor, dass es stets unzulässig ist, zu behaupten, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistungen von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßig Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen.

Werbung mit „echten“ Bewertungen 

Bei den über das Mo Mods Shopsystem gesammelten Bewertungen ist zu differenzieren, ob es sich um „verifizierte Käufe“ handelt oder nicht.

Bei den als „verifiziert“ gekennzeichneten Bewertungen, handelt es sich um echte Bewertungen. Bei diesen Bewertungen wurden technische und manuelle Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen, ob die Bewertung tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen erworben oder genutzt haben. 

Gefälschte Bewertungen

Nach der gesetzlichen Neuregelung ist zudem die Übermittlung oder Beauftragung von gefälschten Verbraucherbewertungen sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung per se unzulässig. Bei solchen gefälschten Bewertungen handelt es sich beispielsweise um Bewertungen, bei denen der Bewertende eine Gegenleistung für die Abgabe einer positiven Bewertung erhalten hat.